Zum Jahreswechsel stellt sich oft die Frage, ob es steuerlich besser ist, dieses Jahr noch zuzuschlagen, oder bis nächstest Jahr zu warten. Um diese Frage zu beantworten, solltet ihr natürlich auf euren Steuerberater zurückgreifen. Aber ein paar kleine Hinweise so ganz ohne Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit folgen hier trotzdem:
Kann ich meine Brille überhaupt steuerlich geltend machen? Die Antwort ist ein sehr eingeschränktes „Es kommt darauf an….“:
1. Brille als Werbungskosten: gibt es nur bei richtigen Arbeitsschutzbrillen mit Seitenschutz etc.
Für normale Korrektionsbrillen geht dies nicht, da sie auch genauso gut in der Freizeit Verwendung finden können.
2. Brille als Betriebsausgaben: —> siehe Werbungskosten
3. Brille als Sonderausgaben: ääääh -nö is nich
4. Brille als außergewöhnliche Belastung: Wir sehen die Brille ist ein Schmuckstück und Modeaccessoire, der Gesetzgeber sieht das etwas anders. Dieser empfindet eine Brille, jedenfalls finanziell, als belastend und zählt Brillen- und Kontaktlinsenkosten zu den Gesundheitskosten. Gesundheitskosten müssen jedoch außergewöhnlich hoch sein um auch eine außergewöhnliche Belastung darzustellen. Was das genau bedeutet läßt sich der Tabelle des §33 EStG nachlesen.
Jetzt stellt sich noch die Frage, ob es reicht die Brille im alten Jahr zu bestellen und im neuen Jahr abzuholen, oder ob die Brille noch im alten Jahr abgeholt werden muss.
Hier gilt für Privatpersonen und nichtbilanzierende Gewerbetreibende (Arbeitsschutzbrille) das Zuflußprinzip, auch wenn es eher ein Abfluß ist…… d.h. die Kosten müssen in dem Jahr angesetzt werden, in welchem sie tatsächlich geflossen sind, also in unserem Fall die Brille bezahlt wurde.
Jetzt könnte man natürlich auf die Idee kommen die Zahlung und den Brillenkauf getrennt voneinander abzuwickeln. Wenn dies jedoch nur aus steuerlichen Gründen geschieht ist dies als Gestaltungsmißbrauch zu sehen und damit unzulässig.
Fazit: Es kommt darauf an ob denn Gesundheitskosten angefallen sind/anfallen werden und ob diese hoch genug sind um den Brillenkauf sinnvoll damit zu kombinieren. – Steuerberater anrufen und schnell noch vorbeikommen – oder eben im Januar.
+++++ Nochmal der Disclaimer: wir sind fachfremd und unwissend – keine Rechtsberatung + kein Anspruch auf Richtigkeit und schon gar nicht auf Vollständigkeit +++++